Hausordnung

1. Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung ist von 6.00-18.00 Uhr geöffnet.
Ab 18.00 Uhr erfolgt in Ausnahmefällen eine individuelle Unterbringung nach Absprache mit der Leitung.

 

2. Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt schriftlich durch die Leitung der Einrichtung.
Die Betriebserlaubnis unserer Einrichtung ermöglicht die Aufnahme ab dem 1. Lebensjahr.
Eine ärztliche Bescheinigung der Kindergartenfähigkeit ist vorzulegen.
Bei Aufnahme eines Kindes aus fremden Einrichtungen ist eine Auskunft über ansteckende Krankheiten in derselben zu geben.
Die Eingewöhnung in der Einrichtung ist in der Regel 14 Tage und kostenfrei. Selbstverständlich bekommt Ihr Kind so viel Zeit wie nötig um sich einzugewöhnen. Nach 14 Tagen wird es aber kostenpflichtig.

 

3. Abholung
Personen die zur Abholung beauftragt werden, benötigen eine schriftliche Bestätigung der Eltern.
Dies kann eine Dauervollmacht ( Abholberechtigung) oder eine Tagesvollmacht mit Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten sein.
Mündliche bzw. telefonische Mitteilungen dürfen nicht angenommen werden.
Im Interesse der Kinder ist die Erzieherin berechtigt, in begründeten Situationen, in denen die sichere Betreuung durch die abholende Person nicht gewährleistet ist, die Herausgabe des Kindes zu verweigern. Mittagskinder müssen bis 12.00 Uhr geholt werden, ansonsten beteiligen sie sich an der Mittagsruhe und können erst wieder ab 14.00 Uhr abgeholt werden. Wir bitten Sie die Gruppenräume, nicht mit den Straßenschuhen zu betreten. Bitte bleiben Sie wenn möglich an der Gruppentür stehen

 

4. „Ich komme allein“

Das selbständige Kommen und Gehen der Kinder ist frühestens nach Vollendung des 5. Lebensjahr und mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
Bitte geben Sie in diesem Falle unbedingt die Uhrzeit an.
Bei Gewitter, Sturm oder Regen werden die Kinder nicht alleine nach Hause geschickt.
Bei anhaltenden Unwetter müssen die Kinder abgeholt werden, ansonsten treten sie nach Beendigung des Unwetters den Heimweg an. Die Erziehungsberechtigten tragen für den Weg ihrer Kinder in und aus der Einrichtung die volle Verantwortung, auch wenn sich das Kind noch auf dem Kindergartengelände befindet.

 

5. Kleidung

Die Eltern haben darauf zu achten, dass die Kinder bequeme und der Witterung entsprechende Kleidung tragen.
Den Kindern ist wöchentlich frische Schlafbekleidung mitzugeben.
Es sollten ausreichend Wechselsachen zur Verfügung stehen und alle Kleidungsstücke gekennzeichnet sein.
Die Kinder benötigen Hausschuhe oder Sandalen.
Schuhe ohne Riemen aller Art sind verboten, hierbei entsteht eine große Unfallgefahr.
Bitte verzichten Sie auch auf Hosenträger und Gürtel.
Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes darauf zu achten, solche Sachen nicht zu tragen.
Das Tragen von Schmuck jeglicher Art ist im Kindergarten nicht erlaubt.

 

6. Gebühren und Essengeld

Die Eltern sind verpflichtet, sich bei der Aufnahme ihres Kindes mit der Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Kraftsdorf vertraut zu machen und deren Forderung nachzukommen.
Die Festkosten und Essengelder sind entsprechend der Satzung zu entrichten.

 

7. Urlaub und Krankheit

Fehlen die Kinder länger als 14 Tage, ist die Einrichtung erneut zu informieren. Dies trifft auch für das Fernbleiben ohne Krankheit zu.
Ausnahme hierbei ist angemeldeter Urlaub, welcher der Erzieherin mit genauen Anfangs- und Enddaten mitgeteilt wurde. ( Urlaubsliste oder Muttiheft )
Bei Wiederaufnahme eines Kindes nach einer ansteckenden Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Sind in Ausnahmefällen spez. Leistungen für ein Kind erforderlich, so müssen durch Arzt und Eltern die notwendigen Maßnahmen der med. Versorgung geregelt werden.
Die Verabreichung von Notfall Medikamenten ist möglich, erfordert aber eine Kennzeichnung ( Name des Kindes ), sowie vom Arzt verordnete Dosierung und Bestätigung.
Medikamente aller Art sind bei der Erzieherin persönlich abzugeben.

 

8. Meldepflicht

Meldepflichtig sind:

  • Wohnortwechsel ( Anschrift und Telefon )
  • Wechsel der Arbeitsstelle ( Telefon )
  • Ansteckende Krankheiten innerhalb der Familie
    (betrifft Krankheiten die besonders werdende Mütter
    gefährden und welche sowieso meldepflichtig sind )
  • geänderte Einkommensverhältnisse, sofern eine
    Einstufung unter den Höchstbetrag erfolgen soll

 

9. Verschlusssicherheiten und Ruhezeiten

Die Haustür, sowie Sicherheitstüren an den Treppen sind im Interesse der Kinder zuschließen.
Mittagsschlaf und Ruhephasen halten die Kinder von 12.00 bis 14.00 Uhr.
Eine Abholung in diesem Zeitraum sollte nur in dringenden Notfällen oder mit Absprache erfolgen.

 

10. Sicherheit / Ordnung

Brandgefahr! Bei Ertönen des Signalhorns ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen! Mitgebrachte Kinderwagen, Fahrräder usw. sind in den dafür vorgesehenen Raum/ Unterstellmöglichkeit zu stellen und sind nicht auf Fluren und Wegen abzustellen.

 

11. Schmuck und Haarspangen

Ketten, Ringe und jeglicher Schmuck sind in unserer Einrichtung nicht erwünscht. Hiermit ist ein großes Unfallrisiko verbunden. Haarspangen sollten mindestens 3 cm lang sein, wegen der Erstickungsgefahr. Achten Sie bitte auch auf umgängliche Haargummis.

 

12. Spielzeug

Wir möchten Sie bitten ihrem Kind kein Spielzeug mit in die Kindereinrichtung zu geben. Da wir hier unsere eigenen Spielsachen haben.
In dem Elementarbereich ( Bärchengruppe ) gibt es einmal im Monat einen Spielzeugtag, an diesem Tag dürfen die Kinder das Lieblingsspielzeug von zu Hause mitbringen,

 

13. Verluste

Mitgebrachtes Spielzeug wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt. Bei Verlust von Privatgegenständen (Kleidung oder ähnliches), welches nicht gekennzeichnet ist, übernimmt der Kindergarten keine Haftung.

 

14. Eltern und Erzieher

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern sollte auf einer vertrauensvollen Basis beruhen.
Für Tipps und Hinweise jeglicher Art sind wir dankbar und versuchen diese im Interesse Ihrer Kinder umzusetzen.

 

Töppeln, den 14.08.2018

Andrea Miska, Leiterin

Kindergarten "Zwergenland" Gartenweg 2 07586 Kraftsdorf OT Töppeln Telefon: 0 36 5 - 52 83 8
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